Nach vielen Diskussionen und langem Warten ist sie nun da, die Maskenpflicht. Die Bundesländer haben sich nun in Absprache mit der Bundesregierung dazu entschieden bundesweit das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens verpflichtend zu machen. Wo sie getragen werden muss und welche Strafen Ihnen drohen wenn Sie dies nicht tun, erfahren Sie hier. Jedes Bundesland hat eigene Regeln und Strafen Aufgrund des Föderalen Systems in Deutschland haben die Länder bei Entscheidungen wie der Maskenpflicht das letzte Wort über die konkrete Umsetzung der Maskenpflicht. Auch ab wann sie gilt und mit welchen Strafen zu rechnen ist liegt bei den Bundesländern wodurch Unterschiede in den Ländern unausweichlich sind. Bundesweit geregelt ist nur, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht eine Ordnungswidrigkeit ist und daher mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Ab wann gilt die Maskenpflicht und wie hoch sind die Bußgelder? Erfahren Sie hier ab wann Sie in ihrem Bundesland eine Maske tragen müssen und welche Bußgelder erhoben werden: Baden-Württemberg (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklar Eine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Bayern (gilt ab 27. April)Bußgeld: Bis zu 5000 Euro (Bei Missachtung von Angestellten in einem Geschäft) 150 Euro bei genereller Missachtung Eine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Berlin (gilt ab 27. April)Bußgeld: Kein Bußgeld vorgesehenEine Maske muss hier im ÖPNV getragen werden. Brandenburg (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklar Eine Maske muss hier im ÖPNV getragen werden. Bremen (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklarEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Hamburg (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklar Eine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Hessen (gilt ab 27. April)Bußgeld: bis zu 50 EuroEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Mecklenburg-Vorpommern (gilt ab 27. April)Bußgeld: bis zu 25 EuroEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Niedersachsen (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklarEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Nordrhein-Westfalen (gilt ab 27. April)Bußgeld: Kein Bußgeld vorgesehen Eine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Rheinland-Pfalz (27. April)Bußgeld: Noch unklarEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Saarland (gilt ab 27. April)Bußgeld: Noch unklarEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Sachsen (seit 20. April)Bußgeld: Kein Bußgeld vorgesehenEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Sachsen-Anhalt (gilt seit 23. April)Bußgeld:Kein Bußgeld vorgesehenEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Schleswig-Holstein (gilt ab 29. April)Bußgeld: Kein Bußgeld vorgesehen (Aber Zugangsbeschränkungen)Eine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Thüringen (gilt seit 24. April)Bußgeld: Kein Bußgeld vorgesehenEine Maske muss hier beim Einkaufen sowie im ÖPNV getragen werden. Alle anderen Beschränkungen und Vorschriften gelten weiterhinAuch mit Maskenpflicht gilt weiterhin das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Bundesregierung warnte erneut mit Nachdruck die Kontaktbeschrenkungen weiterhin ernst zu nehmen und auch mit der Maskenpflicht die Situation nicht zu unterschätzen. Außerdem wird lediglich die Nutzung von sogenannten Community Masken empfohlen. Diese Masken sind einfache Mund-Nase Bedeckungen aus Stoff, OP Masken oder andere Gesichtsbedeckungen über Nase und Mund (Schal,Tuch oä.). Von dem Erwerb von medizinischen Masken (FFP2,FFP3) wird dringend abgeraten, da diese Masken dringend im medizinischen- und im Pflegebereich benötigt werden. Könnte dich vielleicht auch interessieren: Desinfizieren, Ofen oder Waschmaschine - Wie reinige ich meine Maske richtig? 09 May, 2020 Bundesweite Verschärfung der Maskenpflicht? 11 May, 2020